Zugtrupp
Der Zugtrupp führt mehrere taktische Einheiten und besteht aus
- der Zugführerin oder dem Zugführer,
- der stellvertretenden Zugführerin als Zugtruppführerin oder dem stellvertretenden Zugführer als Zugtruppführer
- zwei Sprechfunkerinnen oder Melderinnen oder zwei Sprechfunkern oder Meldern
mit
- einem Zugtruppkraftwagen (ZTrKW) oder
- optional einem weiteren Führungsfahrzeug
1. und 2. Sanitätsgruppe
Zwei Sanitätsgruppen führen sanitätsdienstliche Maßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände und zur Herstellung der Transportfähigkeit durch und richten bei Bedarf Unfallhilfsstellen oder sonstige temporäre Einrichtungen der sanitätsdienstlichen Versorgung ein. Sie wirken auch im Fachdienst Betreuung mit und unterstützen bei der Durchführung von sowie der Anleitung von Pflegehilfsmaßnahmen.
Die erste und zweite Sanitätsgruppe bestehen jeweils aus
- der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer,
- der Ärztin oder dem Arzt,
- zwei Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitätern,
- zwei Rettungssanitäterinnen oder Sanitätshelferinnen oder Rettungssanitätern oder Sanitätshelfern,
- drei Sanitätshelferinnen oder Sanitätshelfern
mit
- einem Gerätewagen (Sanität) und
- einem Mannschaftstransportwagen.
Betreuungsgruppe
Die Betreuungsgruppe betreut Betroffene und Einsatzkräfte und wirkt bei der Unterbringung sowie bei der Versorgung mit den dringendsten Dingen des persönlichen Bedarfs mit. Daneben unterstützt sie im Fachdienst Sanitätsdienst und leistet unterstützende Aufgaben der Logistik und Versorgung.
Sie besteht aus
- der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer und
- acht Betreuungshelferinnen oder Betreuungshelfern mit
mit
- einem Gerätewagen (GW) Betreuung
- einem MTW Betreuung
- einem Anhänger Betreuung
Betreuungsmaterialreserve
Als nachzuführende Ausstattung für länger andauernde oder größere Einsatzlagen ist für die Betreuungsgruppe ein Materialsatz Betreuungsmaterialreserve vorzuhalten.