Katastrophenschutz in Niedersachsen

Ansprechpartner

Herr
Steven Lukas

Tel: 0173 9300939
katastrophenschutz(at)drk-bereitschaft-whv(dot)de

Güterstraße 30
26389 Wilhelmshaven

Unsere Kreisbereitschaft wirkt aktiv im Katastrophenschutz des Landes Niedersachsen sowie in der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven mit. Wir stellen neben der Betreuungsgruppe auch die Ergänzungsgruppe Verpflegung. Auf diesen Seiten erfahren Sie mehr über die Aufgaben des Katastrophenschutzes in Niedersachsen.

Allgemeines

Der Katastrophenschutz in der Bundesrepublik Deutschalnd ist hinsichtlich der Gesetzgebung und des Verwaltungsvollzuges in Verantwortung der Länder. Trotz einiger Abweichungen ist der Katastrophenschutz in den Bundesländern sowohl rechtlich als auch strukturell gleichermaßen aufgebaut. Die für das Bundesland Niedersachsen rechtlichen Grundlagen finden sich im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) in der Fassung vom 14.02.2002 wieder.

Im Verteidigungsfall wird der Katastrophenschutz zum Zivilschutz. Dem Bund obliegt hierbei die Gesetzgebungszuständigkeit. Dies ist im Zivilschutzgesetz geregelt.Über eine Fachverwaltung nimmt er Einfluss auf die Erledigung der Aufgabe im Zivilschutz, die ebenfalls bei den Ländern liegt. Träger des Zivilschutzes sind die staatlichen, kommunalen und privaten Einrichtungen, welche auch zu Friedenszeiten den Katastrophenschutz sicherstellen. Die Einsatzmittel und -kräfte werden durch vom Bund finanzierte Ausrüstung und Ausbildung ergänzt. Bei der Darstellung des Katastrophenschutzes muss darauf Aufmerksam gemacht werden, dass weder in Niedersachsen noch in den anderen Bundesländer der Katastrophenschutz abgegrenzt von der Gefahrenabwehr betrachtet werden kann. Der Katastrophenscnutz wird nicht aus präsenten, einer Behörde zugeordneten Einsatzkräften gebildet und er besteht auch nicht als dauerhaft vorhandene Hilfstruppe, der kontinuierliche Aufgaben zugewiesen sind. Katastrophenschutz ist vielmehr ein Prinzip der Organisationen für eine Vielzahl von Aufgabenträgern, Einsatzkräfte und allen anderen, die zur Gefahrenabwehr bei einer Großschadenslage eingesetzt werden können und zentral geleitet werden.

Was ist eine Katastrophe?

Der Katastrophenschutz ls Organisationsprinzip hat zwei Aspekte:

  • Verfahren und Organisation der Bekämpfung von Großschadenslagen
  • Einsatz und Führung von Hilfskräften

In Niedersachsen sind die Landkreise und kreisfreien Städte die unteren Katastrophenschutzbehörden. Sie sind verantwortlich für die Bekämpfung von Katastrophen und die planerische Vorbereitung auf diese. Für einen Schadensfall, in welcher Form auch immer, ist im Regelfall, wenn nicht andere Behörden damit beauftragt sind, die Behörde der allgemeinen Gefahrenabwehr, die Gemeinde zuständig. Zunächst haben die Katastrophenschutzbehörden z.B. bei einem Brand oder einem Eisenbahnunglück keine originäre Zuständigkeit. Die Behörden der allgemeinen oder besonderen Gefahrenabwehr oder andere untere Verwaltungsbehörden bleiben zuständig bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Katastrophenschutzbehörde den Katastrophenfall feststellt. Erst mit dieser Feststellung geht die Zuständigkeit automatisch auf diese Behörde über, die dann die zentrale Leitung der Bekämpfungsmaßnahmen übernimmt und die Aufgabenerledigung koordiniert. Alle diese Behörden und Einrichtungen haben sich dann der Katastrophenschutzbehörde zu unterstellen oder Amtshilfe zu leisten.

Für die Feststellung des Katastrophenfalles gibt es eine Regelung in Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz, die besagt, dass ein
ein Notstand ist, dass Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert. Die Katastrophe weis als nach ihrer gesetzlichen Definition eine quantitative und qualitative Dimension auf:

  • Die Gefährdung bestimmter Rechtsgüter und
  • die Erforderlichkeit der Führung einer Vielzahö unterschiedlicher Einsatzkräfte
  • über einen längeren Zeitraum und
  • die einheitliche Koordination und Vernetzung von Behörden und Einrichtungen.

Sobald sich eine Katastrophe auf die Zuständigkeitsbereiche mehrerer Katastrophenschutzbehörden erstreckt oderer mehrere Katastrophenfälle gleichzeitig auftreten, kann das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz die zentrale Leitung der Bekämpfung selbst übernehmen.

Einsatzkräfte

Unter dem Begriff Katastrophenschutz als Instrument der Gefahrenabwehr versteht man vor allem, die Einsatzkräfte der verschiedenen Organisationen.

In der Dankesurkunde der Landesregierung, die sich an alle richtete, die bei der Bewältigung der Eisenbahnkatastrophe von Eschede eingesetzt waren, werden über 20 Einrichtungen, Behörden, Oeganisationen und Berufsgruppen genannt, die mit über 4.000 Personen im Einsatz waren. JHierin zeigt sich schon, wie schwierig es ist, Einsatzkräfte unter dem Oberbegriff Katastrophenschutz von anderen Bereichen abzugrenzen, weil je nach Art der Katastrophe die verschiedensten Zuständigkeit und Kompetenzen gefragt sein können. Unter den Katastrophenschutzkräften im engeren Sinne sind u.a. die Hilfsorganisationen:

  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • Malteser Hilfsdienst
  • Johanniter-Unfall-Hilfe und
  • Deutsche Lebensrettungsgesellschaft

zu verstehen.

An der Küste kommt noch die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger hinzu. Die Hilfsorganisationen betreiben Seenotrettungskreuzer, Überwachungszentralen wie das Maritim Rescue Coordination Center, Sanitäts- und Betreuungszüge, Feldküchen, Fernmeldezüge, Wasserrettungszüge, bilden Such- und Rettungshunde aus und sind im Wesentlichen auf die Rettung von Menschen trainiert.

Eines der wichtigsten Standbeine des Katastrophenschutzes sind die kommunalen Feuerwehren. Sowohl Freiwilligen wie die Berufsfeuerwehren sind sogenannte unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts der Kommunen, deren Einsatz und Organisation nach Landesrecht geregelt sind.  Aufgrund ihrer flächendeckenden Organisation sind die Feuerwehren mit 3410 Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehren und mit neun Berufsfeuerwehren von besonderem Gewicht für den Katastrophenschutz . Insgesamt gibt es in Niedersachsen rund 140.000 Feuerwehr-Einsatzkräfte. Neben der Polizei sind die Feuerwehren regelmäßig zuerst am Einsatzort und können in vielen Fällen erste Maßnahmen ergreifen.

Eine wichtige Klammer zwischen den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr ist der von beiden Bereichen betriebene Rettungsdienst, d.h. alltäglicher und qualifizierter Krankentransport. Im Katastrophenfall wird er in Kombination mit den Einsatzkräften der Sanitäts- und Betreuungszüge von den sogenannten Leitenden Notärzten koordiniert. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Katastrophenschutzeinsatzkräfte ist die Polizei. Ihre Aufgaben reichen von der Sicherung des Einsatzortes über Verkehrslenkung bis zur Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen.

Das ist gewissermaßen die Kerntruppe, die im direkten Zugriff der Katastrophenschutzbehörde steht. Weitere Kräfte, die sich unterstellen oder je nach Selbstverstädnis auch überwiegend selbstständig agieren, sind solche des Bundes oder anderer Länder, die im Wege der Amtshilfe tätig werden. Hier ist zunächst das Technische Hilfswerk zu nennen, eine Anstalt des Bundes mit dem Schwerpunkt technische Rettung und Bergung sowie technische Logistik. 6500 Helferinnen und Helfer stehen in Niedersachsen zur Verfügung. Hinzu kommt die Bundespolizei, die besonders als Nachfolger des Bundesgrenzschutzes eine gewichtige Rolle spielt.

Zentrale Bedeutung bei Großschadenslagen, bei denen es besonders auf massiven Personaleinsatz ankommt, wie bei Sturmfluten oder Überschwemmungen, hat die Bundeswehr. Das Grundgesetz sieht vor, dass die Länder bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall die Streitkräfte anfordern können. In einer umfangreichen Alarmplanregelung der in Abstimmung mit den zivilen Behörden erlassen wurde, hat die Bundeswehr detailliertes Regelwerk für Wasser-, Unwetter-, Brand- und Schneekatastrophen, sowie für sämtliche technischen Großschadensfällen erlassen. Dies befähigt sie schnell und umfassen zu helfen. Das wurde nicht nur bei der Bekämpfung des Oderhochwassers deutlich, sonder zeigt sich auch, wenn es darum geht, hier in Niedersachsen die Waldbrandbekämpfung zu organisieren. 5 to Wasser in Außenlastbehältern zur Brandbekämpfung aus der Luft können nur von Bundeswehrhubschraubern transportiert werden und nur Panzer können Schneisen gegen Feuer schlagen. Die Bundeswehr ist für den Katastrophenschutz unverzichtbar, auch wenn die Standortschließungen und -reduzierungen in Niedersachsen zu erheblichen Einschnitten geführt haben.

Ebenso hilfreich erweisen sich auch regelmäßig die ausländischen Streitkräfte, die wie die Bundeswehr für Katastrophenschutzeinsätze in Niedersachsen zur Verfügung stehen. Ein entsprechendes Abkommen mit den britischen Streitkräften ist zur Zeit geplant.

Private

Auch eine Vielzahl von privaten Unternehmern, Speditions- und Baufirmen, Hersteller oder Lieferanten von Kühl- oder Wärmeaggregate, Zelten, Versorgungs-, Bus- oder Bahnunternehmen sind für den Katastrophenschutz unentbehrlich. Der Einsatz und die Dienstleistung Privater erfolgt auf vertraglicher Basis, lässt sich aber auch erforderlichenfalls erzwingen. Nach dem NKatSG ist jedermann verpflichtet, bei der Katastrophenbekämpfung Hilfe zu leisten, wenn vorhandene Einsatzkräfte nicht ausreichen. Solche Hilfeleistung kann nur verweigert werden, wenn sie zu einer Kollision mit höherweertigen Pflichten käme oder wenn erhebliche Gefährdungen für den Dienstverpflichteten zu befürchten wären. Ebenso kann die Katastrophenschutzbehörde Sachleistungen, wie sie das Bundesleistungsgesetz für den Verteidigungsfall vorsieht, von privaten Unternehmern (z.B. Transportkapazität für Evakuierungen) anfordern. Natürlich korrespondieren die Leistungspflichten mit entsprechenden Entschädigungsregeln.

Katastrophenschutzpläne

Die Zusammenführung dieser umfangreichen sächlichen und personellen MIttel aus den unterschiedlichsten Bereichen und die Organisation ihres Einsatzes muss geplant sein. Die dafür notwendigen Informationen, Meldewege und Schnittstellen müssen zuvor zusammengetragen und ausprobiert worden sein. Die Regieanweisung ergibt sich aus dem Katastrophenschutzplan, den jede Katastrophenschutzbehörde und jede Polizeidirektion aufzustellen hat. Es handelt sich hier um umfangreiche Datensammlungen, in denen sämtliche Einsatzkräfte, Alarm- und Ausrücklinien, Ausrüstungen bis hin zum Verzeichnis von Krankenhauskapazitäten und Beerdigungsinstituten aufgeführt sind. Dazu gehört auch ein geographisches Informationssystem. Eine einheitliche Handhabung insbesondere im elektronischen Bereich ist nicht vorgeschrieben. In Niedersachsen sind Ordnugnsziffern für den Aufbau von Katastrophenschutzplänen geregelt, so dass alle niedersächsischen Pläne gleich strukturiert sinbd, Das macht die Pläne untereinander kompatibel und erleichtert die rechnergestützte Anwendung. Immer mehr gehen die Länder dazu über, die Pläne durch intelligente und dialogfähige Software zu organisieren. Besonders bewährt hat sich dafür die kürzlicjh gemeinsam von der ehemaligen Bezierksregierung Weser-Ems und dem Verteidigungsbezirkskommando 24 entwickelte Software.

Für besondere Gefahrenlagen gibt es Sonderpläne. Diese werden im Hinblick auf bestimmte Gefahrenlagen etwa für Sturmfluten oder Kernkraftwerksunfälle aufgestellt oder ergänzen die vorhandenen Pläne. Im Katastrophenschutzrecht der Länder werden überwiegend keine konkreten Gefahren aufgeführt, für die Sonderpläne erstellt werden müssen - mit einer Ausnahme: Externe Notfallpläne zur Durchführung von Katastrophenschutzmaßnahmen außerhalb von sog. Serveso-II-Betrieben oder auch Störfallbetriebe genannt. Damirt sind Industriebetriebe gemeint, von denen bei schweren Unfällen Gefahren für die Umgebung ausgehen.

Kosten und Haftung

Die ehrenamtlichen Helfer erhalten im Einzelfall eine Lohnfortzahlung von ihren Arbeitgebern, die dann entsprechende Ansprüche bei den Katastrophenschutzbehörden geltend machen können. Alle Beteilligten im Katastrophenschutz sind unfallversichert und haften für ihre Handlungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Quelle: NMI

Der Einsatzzug Sanität und Betreuung besteht aus dem Zugtrupp, zwei Sanitätsgruppen und der Betreuungsgruppe.

Die Verpflegungsgruppe ist eine Ergänzungseinheit des Katastrophenschutzes in Niedersachsen.

Der Einsatzzug Sanität und Betreuung besteht aus dem Zugtrupp, zwei Sanitätsgruppen und der Betreuungsgruppe.

Die Verpflegungsgruppe ist eine Ergänzungseinheit des Katastrophenschutzes in Niedersachsen.

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